Hausordnung — Rechte & Pflichten

ALLGEMEINES

Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder wird auf die Allgemeinen Vertrags- bedingungen des PureGym Fitnessclubs auf der Rückseite der PureGym Mit- gliedschaft verwiesen. Jedes Mitglied hat sich im PureGym Fitnessclub ge- genüber anderen Mitgliedern und dem Personal respektvoll zu verhalten und jegliches unsittliches oder anstössiges Verhalten zu unterlassen. Das Tele- fonieren sowie die Aufnahme von Fotos oder Videos mit dem Mobiltelefon ist im gesamten PureGym Fitnessclub untersagt. Aus Hygienegründen sind Ess- waren im PureGym Fitnessclub verboten. Ebenso dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

TRAININGSFLÄCHE

Die Trainingsfläche darf ausschliesslich mit sauberen Sportschuhen betreten werden, die nicht für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden. Auf der Trainings- fläche sind keine Trainingstaschen erlaubt. Während dem Training muss eine Sportbekleidung getragen werden. Das Training mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen muss jedes Mitglied ein Handtuch mit sich tragen und zum Training auf die Geräte legen. Nach Benutzung der Geräte müssen diese von Schweissrückständen befreit werden. Dazu steht Desin- fektionsmittel bereit. Personen mit starkem Körpergeruch werden aufgefor- dert, vor dem Training zu duschen. Auf der Trainingsfläche sind ausschliesslich verschliessbare Kunststoffflaschen mit sich zu führen. Offene Gefässe oder Glasflaschen sind verboten. Geräte und Hantelbänke sind gemäss Instruktion zu benutzen und in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Freihanteln, Ge- wichte, Bänke, Griffe, usw. sind ordentlich aufzuräumen. Um einen reibungs- losen Trainingsablauf zu ermöglichen, dürfen Trainingsgeräte/-stationen nicht reserviert werden oder für mehrere Sätze blockiert werden.

ZIGARETTEN- UND DROGENKONSUM

Jeglicher Konsum von Zigaretten und Drogen (Anabolika, Testosteron, Kokain, Heroin, Marihuana, Alkohol, etc.) ist in den Räumen der PureGym Clubs strikt untersagt. Auch der Konsum gesetzlich erlaubter Mengen ist verboten. Ein Verstoss führt zur Kündigung der Mitgliedschaft, einem sofortigen dauerhaf- ten Hausverbot in allen PureGym Clubs und wird zur Anzeige gebracht. Sollte die Einnahme von Mitteln, die unter das Drogengesetz fallen, notwendig sein, so ist dies nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erlaubt. Grund- sätzlich gilt eine Nulltoleranzgrenze.

SOLARIUM

Nach Nutzung der Solarien sind diese mit dem dafür bereit gestellten Desin- fektionsmittel zu reinigen.

DUSCHEN

Aus hygienischen Gründen sind das Färben von Haaren, das Rasieren/Enthaa- ren sowie Nagelpflege in den Duschen untersagt.

KINDER

Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zum PureGym Fitnessclub. Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren trainieren nur mit Einverständ- nis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist (Eltern bei Aboabschluss anwesend).

GARDEROBE

PureGym übernimmt keine Haftung für die Garderobe oder die Wertgegen- stände der Mitglieder. Diese sind in die dafür vorgesehenen Schliessfächer einzuschliessen. Zwischen zwei Trainingsbesuchen darf kein Eigentum im PureGym Fitnessclub verbleiben.

SCHLIESSFÄCHER

Die Schliessfächer in den Garderoben können nicht gemietet werden. Das eigene Schloss ist zu jedem Training mitzubringen und nach jedem Training zu entfernen. PureGym behält sich vor, verbliebene Schlösser am Abend zu entfernen.

Volketswil, Mai 2025
Geschäftssitz PureGym AG Grabenwisstrasse 5 CH-8604 Volketswil

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